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  • AutorenbildAndreas Glück

Vorschlag zur EU-Pflanzenschutzmittelverordnung schießt am Ziel vorbei

Aktualisiert: 7. März 2023



Zum Kommissionsvorschlag zu einer nachhaltigen Nutzung von Pflanzenschutzmitteln (2022/0196) vom 22. Juni 2022 erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP im Europäischen Parlament, Andreas Glück: „Mit dem veröffentlichten Vorschlag ist die Kommission am Ziel vorbeigeschossen“.


Die Kommission habe mit dem Vorschlag eines grundsätzlichen Verbotes von Pflanzenschutzmitteln in empfindlichen Gebieten einen groben Fehler begangen. Ein Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln, unter die sogar ökologische Pflanzenschutzmittel fallen, kommt quasi einem Berufsverbot für alle Betriebe gleich, die sich in den betroffenen Schutzgebieten befinden. Der eigentliche Schutzzweck der betroffenen Gebiete wird im Vorschlag überhaupt nicht berücksichtigt. Im Falle von Landschaftsschutzgebieten wird damit der eigentliche Schutzzweck kompromittiert und mühsam gepflegte Kulturlandschaften müssten aufgegeben werden. Statt eines starren Verbotes muss viel mehr Standortangepasst und an praktikablen Lösungen gearbeitet werden.“, so Glück.


Ebenfalls problematisch sieht Glück den Ansatz, den die Kommission zur Erreichung der Reduzierungsziele bis 2030 gewählt hat: „Mit einer pauschalen Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln berücksichtigt die Kommission nicht, dass eine Reduzierung des Einsatzes auch mit einer Reduzierung der Wirksamkeit einhergeht und dass ein breites Portfolio an Substanzen zur Verfügung stehen muss, um die Bildung von Resistenzen zu verhindern.“ Schon jetzt fehle es an zahlreichen Stellen an Mitteln zur Bekämpfung einzelner Schädlinge. Grund dafür sei oft, dass sich die Zulassung von Mitteln für Pflanzen die geringeren Mengen angebaut werden nicht lohne. Für Glück gelte es dieser Entwicklung entgegenzuwirken: „Die Bauern sagen mir: `Dann machen wir eben nur noch Mais oder Weizen´ Das ist das Gegenteil von mehr Biodiversität, welche eigentlich mit der Pflanzenschutzmittelverordnung gefördert werden sollte.“


Die Nachricht, dass die Kommission angekündigt habe bei den Regelungen zum Einsatz zu Pflanzenschutzmitteln in empfindlichen Gebieten zurückrudern, stimmt Glück optimistisch. Dies zeige, dass auch der Widerstand aus dem Parlament gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag Früchte getragen habe. Dennoch gebe es für Glück noch viel zu tun, um diesen Vorschlag für eine Verordnung praxistauglich zu gestalten.


Auch mit Blick auf die internationale Situation hält Glück den Vorschlag für bedenklich: „Eine Umsetzung des Kommissionsvorschlags, könnte allein in Deutschland Ertragsrückgänge von bis zu 25% zur Folge haben. Vor dem Hintergrund häufiger auftretenden Wetterextremen und dem Krieg in der Ukraine, die die Nahrungsmittelsicherheit in Europa schon jetzt beeinflussen, sendet der Kommissionsvorschlag ein völlig falsches Signal“, so Glück.


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