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AutorenbildAndreas Glück

Umweltausschuss lehnt Gesetz zur Wiederherstellung der Natur ab

FDP fordert einen besseren Gesetzesentwurf für Biodiversität und Naturerhalt


Zur Ablehnung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur im Umweltausschuss erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP im Europäischen Parlament Andreas Glück:


„Die heutige Ablehnung des Kommissionsvorschlags im Umweltausschuss reiht sich in die Ablehnung des Agrarausschusses und des Fischereiausschusses ein. Das Parlament hat sehr deutlich klargemacht, dass dieser handwerklich schlecht gemachte Vorschlag nicht akzeptabel ist. Wir fordern die Kommission daher auf einen neuen Vorschlag zum Erhalt der Biodiversität vorzulegen.“


Der aktuelle Kommissionsvorschlag beinhalte durch seine rückwärtsgewandte Art zu viele Probleme bei Ausgestaltung und sei nicht vereinbar mit einer Sicherstellung der Nahrungsmittelversorgung: „Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur ist für uns der Inbegriff einer rückwärtsgewandten Gesetzgebung. Die Natur auf den Stand wie von vor 70 Jahren zurückzubringen ignoriert die Herausforderungen unserer Zeit. Damals gab es eine Weltbevölkerung von ca. drei Milliarden, heute sind es über acht Milliarden.“


Weitergehend berichtet Glück über skandalöses Verhalten der Kommission:

„Um ihr Gesetz zu retten hat die Kommission sich zusätzlich völlig verrannt und ihre Rolle missinterpretiert. So hat Sie die Rolle des Lobbyisten angenommen und NGOs bei Ihren Kampagnen für den Gesetzesvorschlag unterstützt. Zudem haben hochrangige Kommissionsvertreter, im Falle einer Ablehnung des Kommissionvorschlags, damit gedroht wichtige Gesetzesvorhaben nicht mehr zu veröffentlichen.“


„Dieses Verhalten ist nicht akzeptabel und das haben wir mit der heutigen Ablehnung zum Ausdruck gebracht. Jetzt gilt es den Vorschlag im Plenum abzulehnen. Nach einer Empfehlung für ein Zurücknehmen des Vorschlags durch drei Ausschüsse sind wir optimistisch, dass dies gelingen wird“, so Andreas Glück.




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