EU-Parlament beschließt Anpassung der Gesetzgebung zu neuen Züchtungsmethoden
Nach der Parlamentszustimmung zum Gesetzentwurf über neue Züchtungsmethoden, erklärte der umwelt-und gesundheitspolitische Sprecher der FDP im Europäischen Parlament Andreas Glück:
„Einige neue Züchtungsmethoden, wie etwa Genscherenverfahren, im Rahmen derer nur einzelne Basenpaare im Erbgut gezielt ausgetauscht werden, haben nur wenig mit der klassischen Gentechnik von früher gemeinsam. Diese selektiven Veränderungen können prinzipiell auch über klassische Züchtungen erreicht werden, wobei dies viel Zeit in Anspruch nehmen würde. Aus diesem Grund halte ich die Überarbeitung der bestehenden Gesetzgebung für neue Züchtungsmethoden für dringend notwendig. Es ist richtig, dass diesbezüglich auch eine Kennzeichnungspflicht für entsprechendes Saatgut beschlossen wurde. Darüber hinaus soll es richtigerweise nicht möglich sein, Patente auf pflanzliches Leben anzumelden.“
Der bisher bestehende Rechtsrahmen basierte noch auf Techniken aus den 1990er Jahren und wurde dem technologischen Fortschritt nicht gerecht. Dies galt insbesondere für Genscherenverfahren wie etwa CRISPR-Cas, die erst vor gut 10 Jahren entwickelt wurden.
„Es ergibt keinen Sinn unterschiedliche Technologien in einen Topf zu werfen. Daher war es wichtig, sich ideologiefrei und auf wissenschaftlicher Basis mit dem Thema Pflanzenzucht auseinanderzusetzen. Mit dem neuen Rechtsrahmen können Zuchtergebnisse erzielt werden, die über Jahre hinweg auch über die klassische Züchtung erreichbar wären. In Anbetracht zunehmender Extremwetterverhältnisse bringt es jedoch große Vorteile, wenn diese Ergebnisse mit neuen Züchtungsmethoden nun schneller erreicht werden können. Gerade auch im Bezug auf einen geringeren Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, können resistentere Sorten einen großen Beitrag leisten und die heimische Landwirtschaft stärken“, so der Europaabgeordnete Andreas Glück.
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