Europäische Nahrungsmittelversorgung muss weiterhin Priorität haben.
Zum Vorschlag der Kommission zur EU-Verordnung über die
Wiederherstellung der Natur COM(2022)0304 erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP im Europäischen Parlament Andreas Glück:
„Diesen Gesetzentwurf lehne ich entschieden ab. Der Plan der Kommission, wird nicht nur nicht funktionieren, er ist auch verantwortungslos. Die Kommission strebt offensichtlich zurück in eine gute alte Zeit, die allzu häufig jedoch nicht gut war. Darüber hinaus wird die Tatsache verkannt, dass sich die Weltbevölkerung seit den frühen Fünfzigerjahren des vergangenen Jahrhunderts mittlerweile fast verdreifacht hat.“
Die Kommission fordert unter anderem, dass bei der Wiederherstellung von Lebensräumen die Verluste der letzten 70 Jahre berücksichtigt werden. Naturräume auf den Stand der 50er Jahre zurücksetzen zu wollen sei jedoch nicht nur falsch, sondern auch nicht sinnvoll. Es ist absehbar, dass dieser Vorschlag vorrangig zur Stilllegung landwirtschaftlicher Flächen führen würde. Laut Schätzungen des Bundesbauernverbands würden durch diesen Vorschlag bis zu 10 % der landwirtschaftlichen Flächen in Deutschland aus der Produktion fallen. Zu bedenken sei, dass 1950 nur rund 3 Milliarden Menschen auf der Erde lebten, wohingegen heute über 8 Milliarden Menschen ernährt werden müssten. Zusätzlich würden neue, dringend benötigte Infrastrukturprojekte und die Schaffung von neuem Wohnraum und von Gewerbegebieten erheblich erschwert.
„Es ist verantwortungslos in Zeiten schwieriger weltweiter Nahrungsmittelversorgung, Regelungen treffen zu wollen, die die Nahrungsmittelproduktion derart einschränken würden. Noch bevor die Vorgaben zu Natura2000 von allen Mitgliedsstaaten umgesetzt sind, jetzt schon mit dem nächsten Gesetz zu kommen hilft nicht. Effektiver Naturschutz kann nur im Einklang mit der Landwirtschaft und allen Landnutzern funktionieren“ so MdEP Andreas Glück.
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