Zur Abstimmung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur im Europäischen Parlament erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Delegation Andreas Glück:
„Auch, wenn eine Rücküberweisung des Gesetzentwurfs mit knapper Mehrheit leider abgelehnt wurde, hat es sich trotzdem gelohnt über die letzten Monate an dem Gesetzesvorschlag zu arbeiten und Änderungsanträge einzubringen.
Im Vergleich zu den noch im Juni im Umweltausschuss präsentierten Kompromissen wurde jetzt ein deutlich besserer Text verabschiedet. Darin wird die Nahrungsmittelsicherheit in den Vordergrund gestellt, die Wiederherstellungsmaßnahmen weitestgehend auf Natura 2000-Gebiete begrenzt und die starren Anforderungen an die Wiederherstellung landwirtschaftlicher Ökosysteme gestrichen. Das ermöglicht unseren Landnutzern, eigenverantwortlich Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität zu ergreifen.“
„Als Freie Demokraten fordern wir Naturschutz, der in der Praxis funktioniert. Dies kann nur gemeinsam mit den Landnutzern geschehen. Deshalb hätten wir uns von der Kommission von vorneherein einen praktikableren Gesetzesentwurf zum Schutz der Natur gewünscht. Jetzt gilt es die heute erreichten Verbesserungen auch in den Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten durchzusetzen,“ so Andreas Glück.
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